Abgabetermin:
Für das Folgejahr sind die kompletten Antragsunterlagen bis zum 30. September des laufenden Jahres einzureichen.
Bearbeitung:
Nur vollständig und fristgemäß eingereichte Antragsunterlagen können angenommen und bearbeitet werden.
Antragsunterlagen:
Alle Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Bei Erstanträgen sind vom Antragsteller zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen: Satzung, Statut, Nachweis der Gemeinnützigkeit und Dokumentation der bisherigen Arbeit bzw. künstlerischer Werdegang.
Antragsformulare zum Ausfüllen und Drucken:
Formular nach Zuwendungsbewilligung zum Ausfüllen und Drucken:
Abrechnungsformulare zum Ausfüllen und Drucken: