KULTUR - Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

ZUWENDUNGSANTRÄGE

Zuwendungen für kulturelle Projekte können grundsätzlich und mit vollständigen Unterlagen im Fachbereich Kultur schriftlich beantragt werden. Eine Einreichung kann eigeninitiativ und jederzeit erfolgen, entweder per Post oder durch Abgabe im Hausbriefkasten des Bürodienstgebäudes, Riesaer Straße 94, 12627 Berlin. Entscheidend für die Bearbeitung ist der Eingangsstempel des Fachbereichs Kultur. Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.

Alle Antragsunterlagen können vorab digital zur Beratung eingereicht werden, sind aber fristgemäß final vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform nachzuzureichen.

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich vorzulegen:

A) für natürliche und juristische Personen

  • a1 Zuwendungsantrag
  • a2 formlose Projektbeschreibung (detaillierte Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Ziele, der geplanten Maßnahmen und des Zeitplans sowie der Erläuterung des öffentlichen Interesses an dem Vorhaben)
  • a3 Finanzierungsplan (mit Angabe aller geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie aller Eigenmittel oder anderer Finanzierungsquellen des zur Zuwendung eingereichten Projektes. Die Differenz der Ausgaben zu den Einnahmen ergibt als "Fehlbetrag" die beantragte Zuwendungssumme). Hier zu Ihrer Orientierung ein MUSTER Finanzierungsplan.
  • a4 Künstlerische Vita bzw. Darlegung der bisherigen Arbeit (formlos)

 

B) nur für juristische Personen

 

Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltslage gemäß Landeshaushaltsordnung und nach fachlichen Kriterien.

Stand: 11.12.2025


VERGABERICHTLINIEN


ABRECHNUNG

Abrechnungsformulare zum Ausfüllen und Drucken: (Formulare mit "Adobe Reader" öffnen)


Informationen

Fachbereich Kultur Marzahn-Hellersdorf,
Riesaer Str. 94, 12627 Berlin,