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GEDENKEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Bezirkliche Gedenkorte, wie Gedenk- und Erinnerungstafeln, Gedenksteine, Denkmale, Gedenkstätten, Ehrengräber, „Stolpersteine“, Fassadengestaltungen etc., weisen im Sinne von Gedenk- und Denkzeichen auf Denkwürdiges an einem historischen Ort hin und sind - im öffentlichen Raum befindlich - allgemein zugänglich. Sie bieten im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürger die Möglichkeit, auf Personen, Ereignisse, Gebäude bzw. Flächen aufmerksam zu machen und das öffentliche Bewusstsein zu entwickeln. Gedenkorte fördern die Auseinandersetzung mit der Geschichte und sind Bestandteil der kulturellen Bildung.